AGB

Immobilien sind Vertrauenssache

Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages geworden. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB über das Internet unter www.metz-immobilien.de einzusehen.

§1 Provision

Die Firma Metz Immobilien vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen usw. Der Kunde der Metz Immobilien verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch die Metz Immobilien vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder in innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen. Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde zu den nachfolgenden Provisionszahlungen:
A. Käuferprovision:
Im Falle des Kaufes einer Immobilie in Höhe von 4,76 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen MwSt. Diese Provision wird vom Käufer erhoben, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

B. Verkäuferprovision:
Bei Verkauf einer Immobilie in Höhe von 1 % des Kaufpreises inkl. MwSt. Diese Provision wird vom Verkäufer erhoben, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

C. Vermieterprovision bei Wohnräumen:
Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber / Besteller, sofern nichts anderes vereinbart ist, eine Provision in Höhe von 2,38 Nettokaltmieten inkl. MwSt. zu zahlen.

D. Mieterprovision bei Wohnräumen:
Sollte es zum Abschluss eines Suchauftrages in Textform mit dem Mieter als Auftraggeber der Firma Metz Immobilien kommen und der Auftrag des Vermieters zur Vermietung eines Wohnraumes danach von der Metz Immobilien eingeholt werden, beträgt die Provision des Mieters 2,38 Nettokaltmieten inkl. MwSt.

E. Mieterprovision bei Gewerberäumen:
Bei gewerblicher Vermietung in Höhe von 3,57 Monatskaltmieten inkl. MwSt. aus der jeweiligen Nettomonatsmiete. Diese Provision wird vom Mieter erhoben, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

§2. Fälligkeit der Provisionszahlung.

Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig, verdient und zahlbar, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Rechnung noch nicht gestellt sein sollte. Die Stellung der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 8 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.

§3. Haftungsausschluss.

Alle unterbreiteten Angebote der Metz Immobilien sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Die Metz Immobilien ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen.

§4. Datenschutz.

Die durch die Metz Immobilien übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Metz Immobilien gestattet. Die Metz Immobilien verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Die Metz Immobilien weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.

§5. Verpflichtung zur Provisionszahlung bei der Weitergabe von Informationen an einen Dritten.

Kommt es infolge der Weitergabe der Objektdaten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde der Metz Immobilien auf Schadenersatz in Höhe der Provision. Dies gilt auch für dessen Ehegatten, nahe Verwandte, Verschwägerte oder solche juristischen Personen, die zu den Interessenten in gesellschaftlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.

§6. Gleichwertigkeit.

Der Metz Immobilien steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges, ähnliches oder zusätzliches Geschäft zustande kommt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.

§7. Haftungsausschluss für Leistungen Dritter.

Die Metz Immobilien haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Metz Immobilien – ohne rechtliche Verpflichtung – Verträge zwischen Ihren Kunden und Drittfirmen vermittelt, z. B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw. Für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen übernimmt die Metz Immobilien keine Haftung.

§8. Vorkenntnis des Verkäufers / Vermieters, bzw. des Objektes.

Ist dem Kunden der Metz Immobilien das angebotene Objekt bereits bekannt, so verpflichtet er sich, dieses unverzüglich gegenüber der Firma Metz Immobilien mitzuteilen. Sollte eine entsprechende Vorkenntnismitteilung nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen erfolgen, so kann sich der Kunde nicht auf die Vorkenntnis berufen.

§9. Doppeltätigkeit.

Die Metz Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

§10. Aufgabe der Vermittlungsabsicht.

Der Kunde verpflichtet sich, die Metz Immobilien umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung der Metz Immobilien das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an die Metz Immobilien einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 1,19 % des vereinbarten Kaufpreises inkl. MwSt., bei Vermietung 1,19 Monatskaltmieten inkl. MwSt., zu zahlen. Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch der Firma Metz Immobilien unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.

§11. Alleinauftrag.

Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen eines erteilten Alleinauftrages ferner, während der Laufzeit des Vertrages keinen anderen Makler zu beauftragen.

§12. Mehrwertsteuer.

Die Erhebung und die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt nach den jeweils gültigen Mehrwertsteuersätzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz, so ändert sich insoweit auch die Höhe der Provision entsprechend.

§13. Salvatorische Klausel.

Für den Fall, dass ein Teil dieser AGB oder eine Klausel dieser AGB unwirksam ist oder wird, oder sollte sich eine Lücke befinden, berührt dieses die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bedingung oder zur Ergänzung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben.

§14. Gerichtsstand.

Die Firma Metz Immobilien und ihr Kunde sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Metz Immobilien in Esslingen ist.